10.000-25.000 25.000-50.000 50.000-100.000 100.000-150.000 150.000-250.000 250.000-500.000 500.000-1.000.000 1.000.000-2.000.000 2.000.000-10.000.000
0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4
Nein Ja
0% 8% 9%
Stand: 01.01.2009. Die Berechnungsformel der Einkommensteuer ist in § 32 a Einkommensteuergesetz festgelegt. Die Fassung des Jahres 2000 ist unter § 32 a (2000) zu finden, die für 2001 unter § 32 a (2001), für 2002/03 unter § 32 a (2002) und für 2004 unter § 32 a (2004). Die für 2005 geltende, die unverändert auch für 2006 übernommen wurde, unter § 52 EStG Abs. 41. Die Berechnungsformel für 2007/2009 siehe unter §32a(2007). Berechnungen für 2010 siehe unter § 52 EStG Abs. 41.
* Die Kirchensteuer betrmägt z.B. in Baden-Württemberg 8%, in einigen anderen Lmändern 9%. Sind Sie aus der Kirche ausgetreten, bitte 0 angeben